Erläuterungen zu Schulnachweisen und der Nachweispflicht

Schulsoftware:
Produkte die als vollwertige Versionen der Originalsoftware zum deutlich ermäßigten Preis für bezugsberechtigte Personen/Institutionen aus Forschung & Lehre angeboten werden. Diese Produkte können nur gegen Vorlage entsprechender Schulnachweise bezogen werden, und jeglicher kommerzieller Einsatz ist untersagt!

Bezugsberechtigte Einrichtungen:
Grundsätzlich sind folgende gelisteten Bildungseinrichtungen innerhalb von Forschung & Lehre zum Bezug berechtigt: allgemeinbildende Schulen, berufsbildende Schulen, Volkshochschulen, gemeinnützige Bildungsträger, Universitäten, Fachhochschulen, Deutsche Angestellten Akademie DAA, Deutsche Angestellten Gewerkschaft DAG, Industrie und Handelskammer IHK, Arbeitsamtsgeförderte Maßnahmen durch Maßnahmeträger (AFG , SGBIII), Berufsbildungsgesetz (BAFÖG), gewerbliche Seminaranbieter, firmeninterne Ausbildung

Bitte beachten Sie jedoch, daß die Bezugsbedingungen von Hersteller zu Hersteller erheblich abweichen. Überprüfen Sie, vor jeder Bestellung, ob Ihr Institut bezugsberechtigt ist.

Schulnachweise:
Als Schulnachweise gelten bei Bestellungen durch Schulen/Instituten oder Bildungseinrichtungen eine Kopie der Originalbestellungen der Bildungseinrichtung oder der Beschaffungstelle mit Briefkopf, einem jew. gültigen Schulstempel und der Unterschrift des Bestellers. Bei Lehrern, Schülern, Studenten, Dozenten müssen zu jeder Bestellung Unterlagen wie Lehrer-, Schüler,- bzw. Studentenausweis (Immatrikulationsbescheinigung) oder eine schriftliche Bescheinigung der Schule/Institut in dem der Besuch bzw. eine Lehrtätigkeit des Bestellers durch die Bildungseinrichtung vorgelegt werden.

Alternativ können Sie unsere Blanko Schulnachweis Vordrucke verwenden. Diese können Sie unter dem links angezeitgten Menüpunkt "Vorlagen Schulnachweise" herunterladen.